BERN-24-11-2017- Am Freitag wird das Urteil im Prozess gegen den 57jährigen schweizerischen Grenzwächter gesprochen, der am 4. Juli 2014 für die Rückführung der syrischen Flüchtlingsfamilie von der Schweiz nach Italien zuständig war. Die Familie wollte mit dem Zug nach Frankreich, doch durfte sie wegen fehlender Papiere nicht einreisen. Darauf wurde sie über das Wallis nach Domodossola zurückgeführt. Unterwegs setzten bei der schwangeren Frau die Wehen ein, doch erhielt sie keinerlei ärztliche Hilfe. Bei der Ankunft im Bahnhof Domodossola wurde der Tod des Mädchens festgestellt. Die Maximalstrafe beträgt fünf Jahre Haft.