DOMODOSSOLA-26-01-2018-Es kam zu 48 Verfahren wegen nicht deklarierten Währungen. Zugelassen sind Ein- und Ausfuhr von Bargeld bis zu 10 000 Euro. Von den darüber liegenden Beträgen werden 40%, aber mindestens 300 Euro, beschlagnahmt. Eventuell geschädigte Personen können dann innert fünf Jahren ihre Ansprüche geltend machen. Die Staatskasse hat aus diesen Vergehen 300 000 Euro eingenommen. - Nebst den genannten kam es zu 25 Verfahren und zwei Strafanzeigen wegen Schmuggels. Schwarz über die Grenze kommen insbesondere Schmuckstücke, Markenuhren, Handys und Computer, um in dieser Weise die italienische Mehrwertsteuer einzusparen.