VERBANIA-30-03-2018-Sie haben zwar die Sträucher auf dem Grundstück des Nachbarn ohne dessen Erlaubnis gestutzt, doch können sie deswegen nicht strafrechtlich belangt werden. Mit einem Freispruch endete deshalb der Prozess gegen ein Paar aus Montescheno, das vor zwei Jahren die Sträucher des Nachbargrundstücks geschnitten hatte. Diese erschwerten den Durchgang und überwucherten auch einen Teil des eigenen Grundstücks. Bevor sie die Zweige schnitten informierten sie die Grossmutter der Nachbarn, die nicht hier leben. Deswegen gingen sie mit Hilfe der Anwältin Chiara Villani vor Gericht und forderten 5000 Euro Schadenersatz. Das Gericht erkannte keinen Schaden und sprach die Angeklagten frei.