LUGANO-29-3-2017- Zwei Angestellte des italienischen Konsulats in Lugano haben sich mit ihren Klagen gegen das italienische Aussenministerium durchgesetzt, von dem sie die automatische Anpassung ihrer Euro-Löhne an den erstarkten Schweizer Franken verlangten. Sie haben die Klage im Jahr 2015 in Lugano eingereicht. In erster Instanz hatte der Richter die Klage gutgeheissen, Es geht um 54 000 Euro und 11 000 Euro Nachzahlungen und 9714 bzw. 3740 Euro Anpassungen. Darauf reichte das italienische Aussenministerium Rekurs ein und verlor im September 2016 zum zweiten Mal. Nach erneutem Rekurs hat nun das schweizerische Bundesgericht in letzter Instanz im Sinne der Angestellten definitiv entschieden. Das italienische Aussenministerium hat verloren, weil die Rechte der Arbeitnehmenden in der Schweiz besser geschützt sind als im italienischen Recht.