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13-4-2017- Das Tessin versucht, sich einzuigeln und einheimischen Firmen und Arbeitskräfte

zu bevorzugen. Das Tessiner Parlament hat ein neues Gesetz über die öffentlichen Ausschreibungen genehmigt, das Aufträge unterhalb einer gesetzlichen Limite nur einheimischen Firmen vergibt. Als Grund dafür wurde die gesellschaftliche Verantwortung genannte, welche höher gewichtet wird als der Preisvorteil. Bevor jemand temporär beschäftigt wird, müssen die regionalen Arbeitsämter angefragt werden, ob Arbeitslose mit entsprechenden Qualifikationen gemeldet sind. Ausserdem wird die Untervergabe verboten. Die neue Regelung betrifft ein Auftragsvolumen von rund 940 Mio CHF pro Jahr. - Die schweizerische Wettbewerbskommission (ComCo) hat bereits ihre Bedenken zum neuen Tessiner Gesetz angemeldet.