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OBERGOMS-02-09-2017- Aufgrund der unvermindert als sehr hoch eingestuften Gefahrensituation am Nufenenstock bleibt der Wanderweg über den Griespass in diesem Bereich

gesperrt. Die Gemeinde Obergoms warnt strikte vor dem Betreten und

Befahren der abgesperrten Wanderwege in diesem Bereich. Steinschlag bedroht den Wanderweg über den Griespass (Via Sbrinz), ebenso wie die Fahrstrasse ab Nufenenpassstrasse (Abzweigung Gries) bis zum Stausee Gries. Der Wanderweg über den Griespass ist somit ab Altstafel bis zur Abzweigung Cornopass für sämtliche Personen zu Fuss oder auf Velo gesperrt. Ebenfalls ist die Fahrstrasse ab Nufenenpassstrasse (Abzweigung Gries) bis zum Stausee Gries für sämtliche Personen zu Fuss, auf dem Velo oder sonstigen Fahrzeugen gesperrt. Die allgemeine Sperrung gilt

sowohl für Fahrzeuge, wie auch Personen zu Fuss. Grund ist die hohe Gefahr von Steinschlag im Gebiet Stocklamme-Rothärd-Mändeli. Aufgrund vorgenommener geologischer Untersuchungen kann nicht mit einer Freigabe dieses Wegabschnittes gerechnet werden. Die Behörden prüfen eine alternative Linienführung. Umgehung möglich Die Umgehung des Gefahrengebietes ist mit hohem zeitlichem Aufwand möglich. Der Weg ist ab Altstafel via Nufenenpass – Capanna Corno/Gries – Cornopass signalisiert. Das Gefahrengebiet muss grossräumig umgangen werden. Wir empfehlen Ihnen folgende

Alternativen:

1) Ulrichen – Ladstafel Dauer 3 Stunden

Ladstafel – Capanna Corno/Gries Dauer 4 Stunden

Capanna Corno/Gries – Ponte (Zumstäg) Dauer 6 Stunden

Übernachtung in der Capanna Corno/Gries ist empfohlen.

Reservation auf der Hütte obligatorisch: T. +41 91 869 11 29)

Bei diesem Vorschlag müssen zusätzliche 400 Höhenmeter bewältigt werden!

2) Mit dem Postauto von Ulrichen nach Alpe Cruina (Haltestelle Cruina)

Alpe Cruina – Ponte Dauer 7 Stunden

Bitte informieren Sie sich vor Abmarsch über die Fahrpläne der Postautoverbindungen

oder über mögliche Übernachtungsplätze auf der Capanna Corno/Gries.

Die Gemeinde Obergoms informiert, sobald sich die Situation ändert. Bis dahin lehnt die Gemeinde Obergoms, wie auch die Obergoms Tourismus AG jegliche Haftung bei unberechtigtem Betreten des Gefahrengebietes ab. Die Nufenenpassstrasse, wie die weiteren Wanderwege sind von dieser Situation nicht betroffen und befinden sich ausserhalb des Gefahrengebietes.